Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Video- und Medienproduktionen

I. Allgemeines

 

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Mediaproduzenten erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

2. "Bewegtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Mediaproduzenten hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

 

3.Widerrufsrecht

 

3.1 Das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge besteht gemäß §312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies ist in den meisten Fällen der von GDMproductions gelieferten Waren, regelmäßig der Fall.

 

3.2 Soweit abweichend von Absatz 3.1 ein gesetzliches Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge besteht, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

 

GDMproductions

Hauptstrasse 108

75181 Pforzheim

oder per E-Mail an:

Peter (at) gdmpro.de

 

3.3 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

3.4 Wird der Vertrag im Ganzen widerrufen, so trägt GDMproductions die Versandkosten der Ware zum Verbraucher (Hinsendekosten).

 

II. Urheberrecht

 

1. Dem Mediaproduzenten steht das Urheberrecht an den Rohdaten nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

 

2. Die vom Mediaproduzenten hergestellten Medien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

 

3. überträgt der Mediaproduzenten Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

 

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Mediaproduzenten.

 

5. Der Besteller eines Bewegtbildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht, das Bewegtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Paragraph 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

 

6. Bei der Verwertung der Bewegtbilder kann der Mediaproduzenten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Bewegtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Mediaproduzenten zum Schadensersatz.

 

7. Die Rohdaten verbleiben beim Mediaproduzenten. Eine Herausgabe der Rohdaten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

 

1. für die Herstellung der Bewegtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Mediaproduzenten die Endpreise inklusive Mehrwertsteuer aus.

 

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er Fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Mediaproduzenten bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

 

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bewegtbilder Eigentum des Mediaproduzenten.

 

4. Hat der Auftraggeber dem Mediaproduzenten keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Medien gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Mediaproduzenten behält den Vergütungs--Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

IV. Haftung

 

1. für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Mediaproduzenten für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Videograf - wenn nichts anderes Vereinbart wurde - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

2. Der Mediaproduzenten verwahrt die Rohdaten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Rohaten nach drei Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

 

3. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

 

V. Nebenpflichten

 

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Mediaproduzenten übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs-- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitz. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Mediaproduzenten berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

 

1. überlässt der Mediaproduzenten dem Auftraggeber mehrere Medien zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Medien innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Mediaproduzenten, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

 

2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Mediaproduzenten nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Mediaproduzenten, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Mediaproduzenten auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Mediaproduzenten kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Mediaproduzenten auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

 

3. Liefertermine für Bewegtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Mediaproduzenten bestätigt worden sind. Der Mediaproduzenten haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

VII. Datenschutz

 

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Videograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

 

VIII. Digitale Videoproduktion

 

1. Die Vervielfältigung der Bewegtbilder des Videografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Videografen.

 

2. Die übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

 

IX. Medienbearbeitung

 

1. Die Bearbeitung von Bewegtbildern des Mediaproduzenten und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Mediaproduzenten. Entsteht durch Video oder Foto-Compositing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des Paragraphen 8UrhG.

 

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bewegtbilder des Mediaproduzenten digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Mediaproduzenten mit den Medien elektronisch verknüpft wird.

 

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt.